Allgemeine Mietbedingungen

 

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist.
Zur Bestätigung des Zugangs sendet der Mieter dem Vermieter die Rückbestätigung ausgefüllt und unterschrieben per Fax,
Mail oder mit der Post zurück. 
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

 

2. Mietpreis und Nebenkosten 

Mietpreis und Nebenkosten: Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung,

Wasser usw.) enthalten. Sind Zusatzleistungen (z.B. Waschen, Trocknen, Handtücher usw.) erforderlich, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Mietdauer/Inventar

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in ordnungsgemäßem

Zustand zur Verfügung. Der Zeitraum der Anreise sollte dem Vermieter mitgeteilt werden.
Am Abreisetag muss der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und im besenreinen Zustand übergeben.

Dazu gehören auch das   Spülen und Wegräumen des benutzten Geschirrs sowie das Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

 

4. Pflichten des Mieters

 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu dem Objekt gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt, wenn die Beschädigungen von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden.

 

 

5. Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts. Er behält sich das Recht vor, bei schwerer Erkrankung oder Tod vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter schnellstmöglich zu informieren.

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, zum Beispiel bei Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wasserrohrbruch oder Ähnlichem.

 

 

6. Tierhaltung

Tiere, wie Hunde, Katzen oder ähnliche, dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden.
Die Erlaubnis gilt nur im Einzelfall und kann widerrufen werden.

Mitgebrachte Haustiere dürfen auf keinen Fall allein ohne Aufsicht in der Ferienwohnung bleiben.

Bei auftretenden Unzuträglichkeiten haftet der Mieter für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden oder Verschmutzungen. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere entstanden sind, müssen vor der Abreise vom Mieter vollständig beseitigt und gemeldet werden, da sie keinesfalls Bestandteil der vom Vermieter vertraglich zu leistenden Endreinigung sind. Sollten Verschmutzungen nicht vollständig beseitigt werden, haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Folgekosten.

 

 

7. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Rücktrittserklärung beim Vermieter eingeht.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, muss er einen pauschalen Ersatz für die entgangenen Einnahmen leisten. Im Falle einer Stornierung kann sich der Mieter 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkennen lassen, während 90% des Preises vom Mieter zu tragen sind.

Alternativ kann der Mieter für einen Ersatzmieter sorgen, der zu den gleichen Konditionen in das Mietverhältnis eintritt. Der Vermieter hat auch die Möglichkeit, die gebuchte Unterkunft, wenn möglich, anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

Wir weisen ausdrücklich daraufhin eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

 

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf dieses Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das Amtsgericht Cham der ausschließliche Gerichtsstand.